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HGB § 432 Ersatz sonstiger Kosten

HGB § 432 Ersatz sonstiger Kosten

[ Auszug: Haftet der Frachtführer wegen Verlust oder Beschädigung, so hat er über den nach den §§ 429 bis 431 zu leistenden Ersatz hinaus die Fracht, öffentliche Abgabe ... ]